Versicherung

Wir bieten den Teilnehmern der Veranstaltung Weltgymnaestrada 2019 während Ihres Aufenthalts folgenden Versicherungsschutz:

Ersatz der Kosten, die im Zusammenhang mit einer akuten Erkrankung oder einem Unfall entstehen, bis zu einer Summe von € 50.000,–. Inbegriffen sind Kosten medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlungen in öffentlichen Krankenanstalten (Allgemeine Gebührenklasse) und die Kosten des Transportes in die nächstgelegene Krankenanstalt und zurück, die Arztkosten für Heilbehandlungen außerhalb einer Krankenanstalt und die Kosten ärztlich verordneter Heilmittel. Sollte eine entsprechende medizinische Versorgung in Österreich nicht möglich sein, so gelten die Mehrkosten eines Rücktransportes ohne Höchstsatz als mitversichert.

Der oben angeführte Versicherungsschutz besteht nach Übermittlung der Personendaten und Einbezahlung der Prämie in Höhe von € 20,– (inkl. Versicherungssteuer) pro Person grundsätzlich für die Dauer der Weltgymnaestrada (7. – 13. Juli 2019). Konkret zählt als Versicherungsdauer der Zeitraum der Einreise nach Österreich bis zur Ausreise aus Österreich, wobei der Versicherungsschutz frühestens am 1. Juli startet und spätestens am 1. August 2019 endet. Für Teilnehmer, die über das WG-LOC einen Transfer von einem im Ausland befindlichen Flughafen oder Bahnhof (z.B. Zürich oder München) zu ihrer Unterkunft und retour gebucht haben, erstreckt sich der Versicherungsschutz von der Ankunft am Anreiseflughafen/-bahnhof (Hinreise) bis zur Ankunft am Abreiseflughafen/-bahnhof (Rückreise). Der Versicherungsschutz für die vereinbarten Leistungen erstreckt sich grundsätzlich auf Österreich, gilt aber auch für den Schengen-Raum (inklusive Schweiz, Deutschland und Fürstentum Liechtenstein) im Falle des Besuchs von Ausflugszielen während der Dauer der Weltgymnaestrada innerhalb dieser Länder.

Wir weisen alle darauf hin, dass jeder Teilnehmer eine Versicherung, welche für Veranstaltungen im Ausland gültig ist, benötigt. Falls eine eigene Versicherung im Heimatland abgeschlossen wird, sind die Daten (Name, Versicherungsnummer) dem nationalen Verband bei der Meldung bekannt zu geben.